Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bin ich, Notar Knut Meyer mit Amtssitz in Nienburg/Weser. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an mich oder an meinen Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar wie folgt:
Verantwortlicher
Notar Knut Meyer
Uhrlaubstr. 3
31582 Nienburg
Telefon: 05021 97720
Telefax: 05021 977277
E-Mail: info@notar-knut-meyer.de
Datenschutzbeauftragter
Leon Kolsch
Telefon: 05021-889988
Telefax: 05021-889980
E-Mail: datenschutz@epc.gmbh.de
Ich verarbeite personenbezogene Daten, die ich von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragter Dritter (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhalte. Zum Beispiel
Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes. Meine Amtstätigkeit erfolgt in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).
Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend meinen Amtspflichten durchzuführen, also etwa zur Erstellung von Urkundsentwürfen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Urkundsgeschäften oder zur Durchführung von Beratungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für mich geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für mich zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nichtbereitstellung der von mir bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass ich die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnen müsste.
Als Notar unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle meine Mitarbeiter und sonst von mir Beauftragten.
Ich darf Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit ich dazu im Einzelfall verpflichtet bin, z. B. aufgrund von Mitteilungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grundbuchamt, Handels- oder Vereinsregister, Zentrales Testamentsregister, Vorsorgeregister, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht bin ich unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder meine Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet, die wiederum einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn ich hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet bin oder Sie die Weitergabe beantragt haben.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.
Ich verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen meiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Für Unterlagen, die zwischen dem 01.01.1950 und dem 31.12.2021 erstellt wurden, gelten gem. § 51 NotAktVV folgende Aufbewahrungsfristen:
1. für die Urkundenrolle, dass Erbvertragsverzeichnis und das Namensverzeichnis zur Urkundenrolle: 100 Jahre
2. für das Verwahrungsbuch, das Massenbuch, das Namensverzeichnis zum Massenbuch und die Anderkontenliste: 30 Jahre
3. für die in der Urkundensammlung verwahrten Dokumente einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge: 100 Jahre
4. für die in der Nebenakte verwahrten Dokumente: 7 Jahre
5. für die in Sammelbänden für Wechsel- und Scheckproteste verwahrten Dokumente: 7 Jahre
6. für die in der Generalakte verwahrten Dokumente: 30 Jahre
Satz 1 Nummer 3 gilt auch auf die dort bezeichneten Dokumente, die vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 erstellt werden.
Für die Unterlagen, die ab dem 01. Januar 2022 erstellt werden, gelten gem. § 50 NotAktVV folgende Aufbewahrungsfristen:
1. für Eintragungen im Urkundenverzeichnis: 100 Jahre
2. für Eintragung im Verwahrungsverzeichnis: 30 Jahre
3. für die in der Urkundensammlung verwahrten Dokumente: 30 Jahre
4. für die in der Erbvertragsversammlung verwahrten Dokumente: 100 Jahre
5. für die in der elektronischen Urkundensammlung verwahrten Dokumente: 100 Jahre
6. für die in der Sondersammlung verwahrten Dokumente: 100 Jahre
7. für die in der Nebenakte verwahrten Dokumente: 7 Jahre
8. für die in der Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste verwahrten Dokumente: 7 Jahre
9. für die in der Generalakte verwahrten Dokumente: 30 Jahre
Satz 1 Nummer 3 bis 6 ist auf den 01. Januar bis zum 30. Juni 2022 erstellte Unterlagen nicht anzuwenden.
Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern ich nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin.
Sie haben das Recht:
Die für mich zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Barbara Thiel
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 (0511) 120 45 00
Telefax: +49 (0511) 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Aufsichtsbehörde erhoben werden.
Knut Meyer | Notar & Rechtsanwalt
Uhrlaubstraße 3
31582 Nienburg
+49 5021 97720